FAQ

Die von dir gewählte Felge ist vom TÜV freigegeben, wenn dein Fahrzeug im Gutachten aufgeführt ist.

Ja, in Österreich müssen bestimmt Felgen, insbesondere solche, die nicht werkseitig am Fahrzeug montiert waren und nur einer ABE [Allgemeinen Betriebserlaubnis] Überprüfung unterzogen wurden, eingetragen werden.

Es ist wichtig, dass nicht alle Felgen eingetragen werden müssen.
Serienmäßige Felgen, die bereits in den Fahrzeugpapieren aufgeführt sind, müssen nicht gesondert eingetragen werden, wenn die gewünschte Felge eine ECE [Economic Commision for Europe] Kennzeichnung trägt und als ECE-Felge für dein Fahrzeug gekennzeichnet ist.